Der Beschwerdeführer sei im Verlauf des letzten Jahres mehrfach durch Drohungen und Streitigkeiten aufgefallen. Beim C._____ habe er gemäss ersten mündlichen Auskünften die monatlich vorgesehenen Depotspritzen seit drei Monaten verweigert, weshalb er einstweilen nicht mehr aufgenommen werde. Im Herbst 2023 habe der Beschwerdeführer seine Nachbarn mit einem Hammer bedroht. Gemäss D._____ (ein Mitbewohner) habe der Beschwerdeführer in den letzten zwei Wochen immer wieder von Gewalt und Krieg berichtet und vermehrt Videos mit Gewaltdarstellungen angeschaut. Auch habe der Beschwerdeführer ihm gegenüber das Gefühl geäussert, sich bewaffnen zu müssen.