Der Beschwerdeführer habe dies bestritten. Er wolle einfach Abstand zu "B._____" (seiner Mutter) und zum "[…]" (seinem Bruder), müsse nach Saudi-Arabien und wolle zum Islam konvertieren. Er habe keine Krankheit und sei "klar im Kopf", weshalb er sich auch keine Spritzen geben oder sonstwie therapieren lasse.