3. 3.1. Die Staatsanwaltschaft Baden führte in ihrem Haftantrag aus, dass die Mutter des Beschwerdeführers am 28. August 2024 die Polizei avisiert habe, weil sie einen psychotischen Schub des an Schizophrenie leidenden Beschwerdeführers befürchtet habe, unter dessen Einfluss der Beschwerdeführer Menschen verletzen könnte. Bei ihrer Einvernahme habe die Mutter geschildert, dass der Beschwerdeführer Stimmen höre, die ihm sagten, dass er töten müsse. Auch ihr habe er gedroht, sie umzubringen. Seinem Bruder schreibe er ebenfalls Drohungen. Der Beschwerdeführer habe dies bestritten.