3.4. Der Beschwerdeführer erstattete am 12. September 2024 eine Stellungnahme und reichte einen von der Staatsanwaltschaft Baden am 10. September 2024 beim Familiengericht Baden gestellten Antrag auf Prüfung seiner fürsorgerischen Unterbringung ein. 3.5. Am 13. September 2024 stellte die Staatsanwaltschaft Baden der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts orientierungshalber -3-