Anfechtungs- Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau vom gegenstand 31. August 2024 betreffend Anordnung von Untersuchungshaft in der Strafsache gegen A._____ -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. Die Staatsanwaltschaft Baden führt gegen den Beschwerdeführer eine Strafuntersuchung wegen Drohung und liess ihn deswegen am 28. August 2024 festnehmen.