Der Beschwerdeführer führte demgegenüber anlässlich der delegierten Einvernahme zur Sache durch die Kantonspolizei Aargau vom 12. Dezember 2023 aus, er sei mit Schritttempo unterwegs gewesen (ebenda, Frage 28), was gestützt auf die Videoaufnahme allerdings fraglich erscheint. Gestützt auf diese Sachlage werden sich – entgegen der Auffassung der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten – sowohl in tatsächlicher als auch rechtlicher Hinsicht heikle Fragen stellen.