3.2.3.2. In rechtlicher Hinsicht ist gemäss Rechtsprechung dann von einem komplexen Fall auszugehen, der einen unentgeltlichen Rechtsbeistand als notwendig erscheinen lässt, wenn er heikle Rechtsfragen wie beispielsweise die Frage der Handlungspflicht des Spitalpersonals zur Verhinderung eines Suizids aufwirft. Als komplex stufte das Bundesgericht sodann den Fall eines Arztes ein, der von einem jugendlichen Patienten der sexuellen Handlungen beschuldigt wurde (Urteil des Bundesgerichts 1B_638/2021 vom 10. März 2022 E. 3.3.2 m.w.H.).