Alles sei aus seiner Erinnerung gelöscht worden, seine Jugend, seine Lehre. Beim Unfall seien zwei faustgrosse Hirnmassen abgestorben. Er sei einseitig gelähmt und -8- könne kein Schritttempo mehr halten. Es "lege ihn um", er habe Zitteranfälle oder verliere die Orientierung (ebenda, Frage 18, 19, 20, 27, 30, 61). Der Beschwerdeführer ist aufgrund seiner psychischen Einschränkung offenbar bereits nicht in der Lage, sich im Alltag alleine zurecht zu finden