Zuvor habe er nie Betreibungen gehabt. Ob er feste finanzielle Verpflichtungen habe, wisse er nicht, da er nicht wisse, was sie ihm sonst noch alles nehmen würden. Ob er polizeiliche Vorgänge habe, wisse er nicht mehr (ebenda, Frage 15, 16, 18, 29, 34, 35, 39, 40). Auch an der delegierten Einvernahme zur Sache durch die Kantonspolizei Aargau vom 12. Dezember 2023 waren die kognitiven Probleme des Beschwerdeführers zu erkennen. Er gab an, er könne keine genauen Angaben zum Unfall machen. Er habe mit Ausnahme eines Albtraums keine grossen Erinnerungen an jenen Tag. Seine Orientierung sei jetzt weg. Alles sei aus seiner Erinnerung gelöscht worden, seine Jugend, seine Lehre.