Ausweislich des Berichts der Klinik für Neurorehabilitation und Paraplegiologie, REHAB, T._____, vom 8. Dezember 2022 bestehen beim Beschwerdeführer ausgeprägte neuropsychologische Beeinträchtigungen (act. 47). Ob diese unfallkausal sind oder nicht, ist entgegen den Ausführungen der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten hinsichtlich der Notwendigkeit einer Rechtsvertretung nicht von Relevanz.