Das Bezirksgericht Bremgarten ordnete am 22. November 2022 eine Vertretungsbeistandschaft mit Einkommens- und Vermögensverwaltung i.S.v. Art. 394 und 395 ZGB für den Beschwerdeführer an. Deren Zweck war, eine geeignete Wohnsituation/Unterkunft bzw. eine hinreichende medizinische Betreuung sicherzustellen, sein gesundheitliches Wohl zu fördern -7-