Laut der Kantonspolizei Aargau im Rapport vom 30. September 2022 bestünden Hinweise darauf, dass die Geschwindigkeitsdrosselung beim Elektroroller manipuliert worden sei. Ferner habe dieser zum Unfallzeitpunkt vorne über keine Bremsen verfügt. Hinten seien die Bremsklötze abgenutzt gewesen und hätten keine Bremswirkung mehr erzielt (act. 13). Gemäss der Kantonspolizei Aargau im Rapport vom 13. März 2023 dürfte das Verschulden am Verkehrsunfall beim Beschwerdeführer und der Beschuldigten liegen.