3.2. 3.2.1. Hintergrund des vorliegenden Verfahrens bildet der Verkehrsunfall vom 27. September 2022. Die Beschuldigte in einem Personenwagen stiess mit dem Beschwerdeführer auf einem Elektroroller zusammen. Dem Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin des Kantonsspitals Aarau vom 15. November 2022 lässt sich entnehmen, dass die Untersuchung der Blut- und Urinprobe des Beschwerdeführers vom 27. September 2022 u.a. hinsichtlich Kokains und Morphins positiv ausgefallen ist (act. 113 ff.). Laut der Kantonspolizei Aargau im Rapport vom 30. September 2022 bestünden Hinweise darauf, dass die Geschwindigkeitsdrosselung beim Elektroroller manipuliert worden sei.