Die Bestellung eines Rechtsbeistands sei zur Wahrung der Rechte des Beschwerdeführers notwendig. Aufgrund der erlittenen und vorbestehenden schweren gesundheitlichen Einschränkungen auf kognitiver Ebene sei er nicht in der Lage, seine Interessen angemessen zu vertreten. Wegen seiner Hilflosigkeit sei mit Entscheid vom 22. November 2022 durch das Bezirksgericht Bremgarten eine Vertretungsbeistandschaft mit Einkom- mens- und Vermögensverwaltung angeordnet worden. Da die Beschuldigte den Sachverhalt nicht anerkannt habe, sei der Beschwerdeführer zur Wahrung seiner Interessen gezwungen gewesen, sich am Strafverfahren zu beteiligen.