Fahrlässige schwere Körperverletzungen seien von Amtes wegen zu verfolgen. Der Beschwerdeführer habe erst am 12. Dezember 2023 zur Sache befragt und mit dem vollständigen Sachverhalt konfrontiert werden können. In diesem Rahmen sei ihm eine dreimonatige Frist zur Strafanzeige eingeräumt worden. Der Beschwerdeführer habe noch die Möglichkeit, eine Anzeige wegen einfacher Körperverletzung einzureichen. Die entsprechenden Abklärungen (IRM-Gutachten, Rücksprache beim REHAB T. _____) seien von der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vorzunehmen. Die Bestellung eines Rechtsbeistands sei zur Wahrung der Rechte des Beschwerdeführers notwendig.