2.2. Der Beschwerdeführer brachte beschwerdeweise dagegen vor, er habe aufgrund des Verhaltens der Beschuldigten eine schwere Körperverletzung erlitten. Dem Austrittsbericht des Kantonsspitals U._____ vom 7. November 2022 lasse sich die Diagnose eines schweren Schädel-Hirn-Traumas entnehmen. Hierbei handle es sich um eine potenziell äusserst schwere Verletzung, wobei auch Hirnblutungen sowie eine Shearing Injurys Grad III festgestellt worden seien. Er habe in der Folge längere Zeit im Koma gelegen. Fahrlässige schwere Körperverletzungen seien von Amtes wegen zu verfolgen.