Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten hielt zur Begründung der angefochtenen Verfügung fest, sie führe eine Strafuntersuchung gegen die Beschuldigte wegen Missachtung des Rechtsvortritts sowie mangelnder Aufmerksamkeit. Es handle sich somit um Bagatelldelikte. Des Weiteren biete der vorliegende Fall weder in rechtlicher noch tatsächlicher Hinsicht Schwierigkeiten. Dies werde im Gesuch vom 10. November 2023 auch nicht vorgebracht. Dass der Beschwerdeführer über keine Rechtskenntnisse verfüge und gesundheitlich angeschlagen sei, lasse die unentgeltliche Verbeiständung nicht als notwendig erscheinen, ansonsten diese in praktisch jedem Strafverfahren geboten wäre.