" Es ist betreffend die beschuldigte Person ein DNA-Profil zu erstellen. Die Kantonspolizei Aargau wird angewiesen, die Erstellung des Profils vom entnommenen WSA in Auftrag zu geben." 2.2. Am 28. August 2024 übernahm die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau das Verfahren gegen den Beschwerdeführer. 3. 3.1. Gegen die ihm am 23. August 2024 zugestellte Verfügung der Staatsanwaltschaft Baden erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 2. September 2024 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde mit folgenden Anträgen: