1. In Gutheissung der Beschwerde wird die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg vom 14. August 2024 aufgehoben. 2. Die obergerichtlichen Verfahrenskosten werden auf die Staatskasse genommen. Zustellung an: […] Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Strafsachen (Art. 78 ff., Art. 90 ff. BGG)