Bereits eine gut sichtbare Überfahrhilfe (sog. Schlauchbrücke) hätte beispielsweise die Erkennbarkeit und Überfahrbarkeit des Wasserschlauchs erheblich erhöht, womit es höchstwahrscheinlich nicht zum Sturz gekommen wäre. Für die Beantwortung der Frage, ob bzw. wie der über die Strasse verlegte Wasserschlauch bei pflichtgemässem Verhalten zu sichern oder zumindest zu kennzeichnen gewesen wäre, ist das Ausmass der davon ausgehenden Gefahr sowie die objektive Erkennbarkeit massgebend. In den Akten sind diesbezüglich gewisse Hinweise vorhanden, die genaue Art und Beschaffenheit des Schlauches gilt es noch zu eruieren.