3.4.3. Der Beschwerdeführer gab anlässlich seiner polizeilichen Einvernahme vom 22. August 2023 an, keine Signalisation für den Schlauch, d.h. keinen Kegel, kein Schild oder dergleichen, gesehen zu haben. Der Schlauch habe ausgesehen wie der Teer, also nicht etwa rot. Er fahre diese Strecke täglich zur Arbeit. Am Tag zuvor habe er den Schlauch noch nicht gesehen. Eine Kennzeichnung des Schlauchs oder eine Schlauchbrücke hätte den Unfall seiner Meinung nach verhindern können. Schuld sei derjenige, der den Schlauch hingelegt habe, ohne ihn zu kennzeichnen. Zeuge E._____, pensionierter Chef der F.__