3.4.2. Mit der Firma B._____ GmbH wurde am 21. August 2023 und 20. November 2023 telefonisch Kontakt aufgenommen. Gemäss Polizeirapport vom 16. Januar 2024 habe Frau D._____ erst keine Auskunft darüber machen können, wer den Schlauch verlegt habe oder vor Ort gewesen sei. Bei der nächsten Kontaktaufnahme habe sie dann keine genauere Auskunft geben wollen, gemäss Aussagen von Mitarbeitern sei der Schlauch jedoch signalisiert gewesen. Entgegen ihren Versprechen, sich per E-Mail beim rapportierendem Polizisten zu melden, sei keine E-Mail eingegangen (Polizeirapport vom 16. Januar 2024, S. 3, act. 25).