3.4. 3.4.1. Gemäss Abklärungen der Polizei beim Brunnenmeister der Gemeinde R._____ hat die Firma B._____ GmbH die Bewilligung erhalten, am Hydranten Nr. 14 und 15 Wasser für eine Baustelle zu beziehen. Diese Bewilligung gelte in der Regel während der ganzen Bauphase. Für das Anschliessen und die Signalisation sei das Unternehmen verantwortlich. Dieses hätte die Pflicht, den Wasserschlauch jeweils bei Feierabend vom Hydranten zu entfernen (Polizeirapport vom 16. Januar 2024, S. 2, act. 24). Bilder, welche die Unfallstelle beziehungsweise die angetroffene Situation aufzeigen würden, sind keine aktenkundig.