52 StGB) nicht derart schwer, dass er als wahrscheinlichste und unmittelbarste Ursache des Erfolges erscheinen und so alle anderen mitverursachenden Faktoren – namentlich das potentiell vorschriftswidrige Nichtanbringen einer hinreichenden Signalisierung oder einer Schlauchbrücke – in den Hintergrund drängen würde. Dass ein Radfahrer über einen auf der Strasse verlegten Schlauch stürzt, ist nicht derart ungewöhnlich, dass damit schlechthin nicht gerechnet werden müsste.