erstaune sehr. Zudem sei notorisch bekannt, dass Auskunftspersonen im Rahmen einer polizeilichen Einvernahme eher gewillt seien, die Wahrheit zu sagen. Daher sei die Wahrscheinlichkeit, dass aus den Einvernahmen der im Zeitpunkt des Unfalls auf der Baustelle tätigen Mitarbeiter namhafte Erkenntnisse resp. Beweise gewonnen werden könnten, durchaus gross. Folglich seien diese angezeigten Untersuchungshandlungen alles andere als aussichtlos und deshalb noch durchzuführen.