Es bestehe keine klare Straflosigkeit. Aus dem Polizeibericht gehe indirekt hervor, dass der Schlauch nicht signalisiert und auch keine Schlauchbrücke angebracht gewesen sei. Der unbekannte Täter habe sich damit einer fahrlässigen, schweren (der Beschwerdeführer habe anlässlich des Unfalls lebensgefährliche Verletzungen erlitten) Körperverletzung durch pflichtwidrige Unterlassung schuldig gemacht. Gemäss Polizeibericht vom 16. Januar 2024 seien die verantwortlichen Personen der Firma B._____ GmbH offensichtlich nicht daran interessiert gewesen, an der Klärung des Sachverhalts mitzuwirken.