hätten, hätten ebenfalls keine ausfindig gemacht werden können. Anzeichen eines Drittverschuldens seien gemäss der vor Ort ausgerückten Polizeipatrouille nicht ersichtlich gewesen. Gemäss Polizeibericht vom 30. Juni 2023 sei der Wasserschlauch trotz seiner mehrheitlich dunklen Farbe aufgrund der Tageszeit gut sichtbar gewesen. Es sei vorliegend umstritten, ob der Wasserschlauch vorschriftsgemäss signalisiert gewesen sei. Die in sachverhaltlicher Hinsicht umstrittenen Punkte liessen sich im Rahmen weiterer Ermittlungen unter anderem wegen fehlender Zeugen nicht klären.