2. 2.1. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg führte zur Begründung der angefochtenen Einstellungsverfügung vom 14. August 2024 im Wesentlichen aus, der Beschwerdeführer sei beim Befahren eines Wasserschlauchs gestürzt, welcher zuerst parallel am Strassenrand entlang und dann quer über die Strasse verlaufen sei. Gemäss polizeilichen Abklärungen habe die Firma B._____ GmbH aus C._____ eine Bewilligung erhalten, an zwei Hydranten für eine Baustelle Wasser zu beziehen. Für das Anschliessen und die Signalisation des Schlauchs sei das genannte Unternehmen verantwortlich gewesen. Auf Anfrage bei der Firma B._____ GmbH sei der Schlauch korrekt signalisiert gewesen.