1. Am 20. April 2023 war A._____ um ca. 10.57 Uhr mit dem E-Bike auf der Q-Strasse in R._____ unterwegs, als er auf Höhe der Liegenschaft I über einen Wasserschlauch fuhr und stürzte. Er erlitt dabei diverse Verletzungen. Am 21. Juni 2023 stellte A._____ Strafantrag gegen die unbekannte Täterschaft, welche den Schlauch ohne Markierung verlegt habe. Anlässlich seiner polizeilichen Einvernahme vom 22. August 2023 beantragte er zudem Schadenersatz. 2. Am 14. August 2024 verfügte die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufen- burg gestützt auf Art. 319 Abs. 1 lit. c StPO i.V.m. Art. 52 und 54 StGB die Nichtanhandnahme der Strafsache gegen A._____.