2. Es sei der Beschwerdeführerin in der Strafuntersuchung der Beschwerdegegnerin gegen B._____ betreffend Vernachlässigung von Unterhaltspflichten i.S.v. Art. 217 StGB (STA2 ST.2024.3825) in der Person des unterzeichnenden Rechtsanwaltes ein unentgeltlicher Rechtsbeistand zu bestellen; 3. Es sei der Beschwerdeführerin für das Beschwerdeverfahren die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und ihr in der Person des unterzeichnenden Rechtsanwaltes ein unentgeltlicher Rechtsbeistand zu bestellen; unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Staatskasse."