__ werden zudem nicht getrennt, sondern zusammen unter der Verfahrensnummer STA4 ST.2023.3886 geführt. Unzutreffend ist auch die Behauptung, wonach notorisch sei, dass eine nicht rechtskundige beschuldigte Person ihre Rechte bei der Würdigung der Aussagen, insbesondere -8- bei "Aussage gegen Aussage"-Konstellationen, ohne anwaltliche Verteidigung nicht wahren könne (Beschwerde Rz. 12). Wäre dem so, würde in solchen Konstellationen stets eine amtliche Verteidigung angeordnet werden, was nicht der Fall ist. Auch bei der rechtlichen Subsumtion der vorgeworfenen Sachverhalte sind keine besonderen Schwierigkeiten ersichtlich.