In diesem Zusammenhang macht der Beschwerdeführer geltend, es stellten sich Fragen hinsichtlich der Täterschaft und Teilnahme an den vorgeworfenen Delikten sowie die prozessuale Frage der Verfahrenstrennung. Es sei jedenfalls nicht ersichtlich, weshalb die Verfahren getrennt geführt würden (Beschwerde Rz. 12).