möglichst zeitnah zu erledigen, ansonsten er den Privatkläger privat und geschäftlich kaputt machen werde. Ferner soll der Beschwerdeführer den Privatkläger, um ihn zur Bezahlung des Geldbetrages zu bringen, am 8. und 9. September 2023 mehrfach angerufen und ihn mit zahlreichen Textnachrichten belästigt und bedroht sowie versucht haben, über eine Angestellte Kontakt mit ihm aufzunehmen. Sie habe deswegen am 7. März 2024 einen Strafbefehl erlassen, gegen welchen der Beschwerdeführer fristgerecht Einsprache erhoben habe.