3. 3.1. Gegen diese ihm am 15. August 2024 zugestellte Verfügung erhob der Beschwerdeführer am 26. August 2024 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde. Er verlangte (unter Kosten- und Entschädigungsfolgen) die Aufhebung der Verfügung vom 14. August 2024 und die Gewährung der amtlichen Verteidigung. 3.2. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten liess sich nicht vernehmen. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: