2. 2.1. Mit Eingabe vom 18. März 2024 erhob der Beschwerdeführer, unterdessen verteidigt durch Rechtsanwalt Christof Egli, Einsprache gegen den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bremgarten-Muri vom 7. März 2024 und beantragte die Einsetzung von Rechtsanwalt Christof Egli als amtlichen Verteidiger. Das Gesuch um Anordnung der amtlichen Verteidigung begründete er mit Eingabe vom 2. August 2024. 2.2. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten wies das Gesuch um Anordnung der amtlichen Verteidigung mit Verfügung vom 14. August 2024 ab.