4. 4.1. Die Gesuchstellerin ersucht in ihrem Ausstandsbegehren bzw. in ihren weiteren Eingaben (sinngemäss) um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege für das vorliegende Verfahren betreffend Ausstand, weil sie aufgrund ihrer Gesundheit alleine nicht in der Lage sei, den Sachverhalt zu behandeln, und sich aufgrund ihrer Mittellosigkeit keine anwaltliche Vertretung leisten könne. Damit beantragte sie sinngemäss die Anordnung einer amtlichen Verteidigung.