Beanstandung einer "rechtswidrigen Nichtanhandnahmeverfügung"). In Bezug auf den Staatsanwalt macht die Gesuchstellerin in Ergänzung zu den bereits im Ausstandsbegehren genannten Vorbringen geltend, dass dieser sie mit anonymen, unaufhörlichen Telefonaten "stalke" und dieser "alles falsch" mache.