_ erwähnt wird) – von der Gesuchstellerin offenbar über sämtliche von ihr getätigten Eingaben in verschiedenen Strafverfahren unterrichtet wird. Gestützt auf die Eingabe vom 18. September 2024, letzte Seite unten, -5- wird die Anschrift von Rechtsanwalt H._____ künftig als Zustellungsdomizil geführt und der vorliegende Entscheid wird somit an diese Adresse zugestellt. Abschliessend ist festzuhalten, dass sich die Gesuchstellerin im vorliegenden Verfahren mehrfach umfassend äussern konnte und ihr selbst bei einer fehlerhaften Zustellung keinerlei Rechtsnachteil erwachsen wäre.