2. 2.1. Vorab ist auf die Kritik der Gesuchstellerin einzugehen, die Verfügung der Verfahrensleiterin der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau vom 28. August 2024 sei an eine rechtswidrige bzw. falsche Zustelladresse zugestellt worden. Die Verfügung hätte nicht an das Zustelldomizil bei der G._____ AG in […], sondern an Rechtsanwalt H._____, […], erfolgen sollen.