3. 3.1. Mit Schreiben vom 18. August 2024 stellte die Gesuchstellerin bei der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau ein Ausstandsbegehren gegen Staatsanwalt B._____ (fortan: Staatsanwalt). Dieselbe Eingabe reichte die Gesuchstellerin am 19. August 2024 (Datum Poststempel) auch beim Obergericht des Kantons Aargau ein. 3.2. Der Staatsanwalt überwies das Ausstandsbegehren mit Eingabe vom 22. August 2024 an die Beschwerdekammer in Strafsachen des Oberge- -3- richts des Kantons Aargau und beantragte die kostenfällige Abweisung des Ausstandsbegehrens.