2.2. Am 1. Mai 2024 erliess die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau einen Strafbefehl gegen die Gesuchstellerin wegen falscher Anschuldigung (Art. 303 Ziff. 1 Abs. 1 StGB). Dieser konnte der Gesuchstellerin am 15. Juli 2024 zugestellt werden. 2.3. Mit Eingabe vom 16. Juli 2024 erhob die Gesuchstellerin Einsprache gegen den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 1. Mai 2024.