Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau ausgesprochene Rayonverbot geeignet ist, dieser Gefahr zu begegnen, steht ausser Frage. Fraglich kann nur sein, ob es im engeren Sinne verhältnismässig ist, mithin ob die so zu erreichende Risikoreduktion die für den Beschwerdeführer damit verbundenen Einschränkungen von Grundfreiheiten zu rechtfertigen vermag.