3.3. Der Beschwerdeführer scheint gegenüber B._____ in gefühlsmässiger Hinsicht keineswegs indifferent zu sein, sondern ihn weiterhin gern zu haben und als einen wichtigen Teil seines Lebens zu betrachten (Einvernahme des Beschwerdeführers vom 5. August 2024, zu den Fragen 13 f.). Auch der vom Beschwerdeführer mit Beschwerde gestellte Antrag, es seien ihm durch E._____ (psychiatrische Spitex Aarau) vermittelte Kontakte mit B._____ in einem "geschützten Rahmen" mit dessen Einverständnis zu erlauben, zeigt, dass es dem Beschwerdeführer weiterhin ein besonderes Bedürfnis ist, in privaten Belangen mit B._____ in Kontakt bleiben zu können.