__ sei in jüngster Zeit mutmasslich von zusehends aggressiven Auseinandersetzungen geprägt gewesen, obwohl der Beschwerdeführer bis anhin (gerade) nicht durch gewalttätiges Verhalten aufgefallen und auch nicht vorbestraft sei. Die im Raum stehende Todesdrohung dürfte im Rahmen eines länger schwelenden Beziehungsstreits geäussert worden sein. Dass der Beschwerdeführer eine "problematische Persönlichkeit" aufweise, zeige sich nicht nur im jüngsten Vorfall, sondern auch daran, dass die Polizei bereits an Heiligabend 2023 wegen -5-