Wer der von einer zuständigen Behörde oder einem zuständigen Beamten unter Hinweis auf die Strafdrohung dieses Artikels an ihn erlassenen Verfügung nicht Folge leistet, wird mit Busse bestraft." 2. Dem Beschuldigten wird verboten, Alkoholika und andere bewusstseinsbeeinträchtigende Substanzen zu konsumieren. 3. Der Beschuldigte wird verpflichtet