2. Anstelle der Untersuchungshaft werden gestützt auf Art. 237 Abs. 1 StPO einstweilen bis längstens 6. November 2024 folgende Ersatzmassnahmen erlassen: 1. 1.1. Dem Beschuldigten wird unter Androhung von Art. 292 StGB per sofort verboten, mit B._____ in irgendeiner Weise Kontakt aufzunehmen, sei es via Telefon, SMS, WhatsApp, E-Mail oder auf sonstige Weise.