daraus keine Rückschlüsse auf weitere zu beeinflussende bzw. zu warnende Beteiligte ziehen, entfalle die Kollusionsgefahr, zumal derzeit nicht ersichtlich sei, dass die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau weitere Ermittlungsansätze verfolge. Die Auswertung des Mobiltelefons könne frühestens am 10. Februar 2024 beginnen. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg- Aarau sei gehalten, die Auswertung schnellstmöglich durchzuführen. Dafür sei ihr ein Monat zuzugestehen. Es rechtfertige sich mithin, die Untersuchungshaft um zwei Monate zu verlängern.