"Das ist eigentlich von ihm aus gelaufen das Ganze.", nicht wirklich aus (vgl. Einvernahme Beschwerdeführerin vom 12. Oktober 2023, Frage 9). Darauf deutet weiter auch hin, dass sie angibt, beim sichergestellten Bargeld im Betrag von Fr. 8'770.00 handle es sich um Geld, welches sie jeweils von ihrer "Grati" zur Seite gelegt habe. Diese "Grati" erhalte sie von ihrer Arbeitgeberin, der F._____ AG, […], jeweils bar ausbezahlt (vgl. Einvernahme Beschwerdeführerin vom 12. Oktober 2023, Fragen 19 und 25).