Wie die Vorinstanz bereits mit Verfügung vom 13. Oktober 2023 ausführte, wurden anlässlich der Hausdurchsuchung vom 10. Oktober 2023 in der Wohnung der Beschwerdeführerin in S._____ insbesondere 245 Gramm (brutto) Heroingemisch mit einem Reinheitsgrad von 26 – 38.2 % (erste Messung), Verpackungsmaterial, mutmassliches Streckmittel (Paracetamol), eine Waage, mutmassliche Konsumutensilien, zwei Mobiltelefone und ein Tablet sowie Fr. 8'770.00 Bargeld in verschiedener Stückelung vorgefunden bzw. sichergestellt (vgl. Verzeichnis der sichergestellten Gegenstände der Kantonspolizei Aargau vom 10. Oktober 2023; Vormeldung/Entwurf Vollzugsbericht vom 11. Oktober 2023, S. 6;