3. 3.1. Die Beschwerdeführerin erhob gegen die ihr am 12. Januar 2024 zugestellte Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau vom 11. Januar 2024 mit Eingabe vom 22. Januar 2024 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau mit folgenden Anträgen: " 1. Die Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts vom 11. Januar 2024 (HA.2024.2) sei aufzuheben und die Beschwerdeführerin sei aus der Untersuchungshaft zu entlassen.